Schufa Einträge bleiben länger bestehen als viele Verbraucher vermuten. Finanzielle Schwierigkeiten können sich so bis zu zehn Jahre nach einem Insolvenzverfahren zum hartnäckigen Weggefährten entwickeln.
Eine Privatinsolvenz kann Verbraucher länger belasten als viele vermuten. Schufa-Einträge zu der Insolvenz werden bis zu zehn Jahre nach der Verfahrenseröffnung gespeichert und sind auch so lange sichtbar. Damit können sich finanzielle Schwierigkeiten aus der Vergangenheit über Jahre hinweg zu einem hartnäckigen Weggefährten entwickeln. Besonders schwierig ist die Situation für Verbraucher, wenn bei der Schufa Negativmerkmale dokumentiert sind.
Als besonders kritisch muss in diesem Zusammenhang das Merkmal “Restschuldbefreiung erteilt” betrachtet werden. Es wird von der Schufa in den Datenbestand eingetragen, sobald das zuständige Amtsgericht die verbliebenen Verbindlichkeiten nicht gesprochen hat. Dies ist nach dem Ende der sechs Jahre andauernden Wohlverhaltensperiode der Fall.
Die Schufa speichert dieses Merkmal für mindestens drei weitere Jahre. Damit ist es sowohl für Händler und Geschäftspartner als auch für Banker einsehbar. Von den Unternehmen wird das Merkmal als KO-Kriterium bewertet. Durch diesen Schufa-Eintrag können die Betroffenen weder Ratenzahlungen im Handel in Anspruch nehmen, noch die Aufnahme eines Kredits bewältigen. Besonders schwierig ist dieser Schufa-Eintrag für Selbstständige, da sie ohne das Vertrauen ihrer Geschäftspartner agieren müssen.
